Muss der Name im Impressum stehen? Die Impressumspflicht in der Schweiz

Viele Unternehmer, Blogger und Influencer fragen sich: Muss ich meinen echten Namen und meine private Adresse im Impressum meiner Webseite oder in meinen Social-Media-Profilen angeben? Gerade im digitalen Zeitalter, in dem die Privatsphäre immer wichtiger wird, ist diese Frage von grosser Bedeutung.

Was sagt das Schweizer Gesetz?

In der Schweiz gibt es zwar keine explizite „Impressumspflicht“ wie in Deutschland, aber das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) verlangen von Anbietern elektronischer Dienste, ihre Identität offenzulegen.

Das bedeutet, dass Sie als Anbieter eindeutige Angaben über Ihre Person oder Ihr Unternehmen machen müssen, um Vertrauen zu schaffen und eine rechtliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Dazu gehören in der Regel:

  • Der vollständige Name der natürlichen Person (Einzelunternehmer) oder der Firmenname (bei einer GmbH, AG etc.)
  • Die physische Adresse (Domiziladresse), die für gerichtliche und behördliche Zustellungen relevant ist. Ein reines Postfach genügt in der Regel nicht.
  • Eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer für die schnelle Kontaktaufnahme.

Warum ein Pseudonym oder Künstlername nicht ausreicht

Auch wenn Sie primär unter einem Pseudonym oder Künstlernamen bekannt sind, müssen Sie im Impressum Ihre echte, natürliche oder juristische Person offenlegen. Die Angabe eines reinen Pseudonyms genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und kann zu rechtlichen Problemen führen, da die Identität des Anbieters nicht zweifelsfrei feststellbar ist.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre

Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind, möchten Sie verständlicherweise Ihre private Wohnadresse nicht öffentlich machen. Eine der besten Lösungen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Privatsphäre zu schützen, ist die Nutzung einer gemieteten Geschäftsadresse:

  • Rechtssicherheit: Sie erhalten eine offizielle, ladungsfähige Geschäftsadresse, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  • Privatsphäre: Ihre Privatadresse bleibt geschützt und wird nicht öffentlich im Internet verbreitet.
  • Professioneller Auftritt: Eine Geschäftsadresse an einem repräsentativen Standort in der Schweiz (z. B. in Zürich oder Genf) verleiht Ihrem Unternehmen Seriosität.

Fazit

Um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Impressum die korrekten und vollständigen Angaben enthält. Die Anmietung einer Geschäftsadresse über einen Anbieter wie adresse-mieten.ch bietet Ihnen die ideale Lösung: Sie erfüllen die gesetzlichen Pflichten und schützen gleichzeitig Ihre persönliche Privatsphäre.

Naechster Schritt

Rechtlich sauber auftreten, ohne die private Anschrift zu veroeffentlichen.

Wenn Sie fuer Impressum, Social Media oder geschaeftliche Post eine belastbare Adresse in der Schweiz brauchen, ist eine externe Geschaeftsadresse der direkte Weg.

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