Muss die Adresse im Impressum stehen? Die Pflichtangaben in der Schweiz

Viele Unternehmer und Website-Betreiber fragen sich, welche Angaben sie in ihrem Impressum machen müssen. Der wohl wichtigste Punkt ist die Angabe einer Adresse. Ist das auch in der Schweiz Pflicht? Ja, auch in der Schweiz müssen Sie als Anbieter eine ladungsfähige Adresse angeben.

Die gesetzliche Pflicht in der Schweiz

Anders als in Deutschland, wo die Impressumspflicht durch das Telemediengesetz (TMG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt ist, beruht die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung in der Schweiz auf dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Laut UWG müssen Anbieter von elektronischen Dienstleistungen, wie Webseiten oder Onlineshops, ihre Identität offenlegen. Dazu gehört die Angabe einer physischen Adresse, die für die Zustellung von gerichtlichen Dokumenten und behördlicher Post geeignet ist – die sogenannte ladungsfähige Adresse.

Was bedeutet "ladungsfähig"?

Eine ladungsfähige Adresse ist eine reale, physische Anschrift, an der eine Person oder ein Unternehmen persönlich erreichbar ist. Sie dient der eindeutigen Identifikation des Anbieters und gewährleistet, dass rechtliche Dokumente wie Klageschriften, Abmahnungen oder amtliche Schreiben zugestellt werden können. Ein Postfach genügt dieser Anforderung nicht, da es sich nicht um einen physischen Standort handelt.

Die Risiken bei fehlender oder falscher Adresse

Wer die Angabe einer korrekten, ladungsfähigen Adresse versäumt, riskiert:

  • Mangelndes Vertrauen: Kunden und Geschäftspartner können die Seriosität Ihres Unternehmens infrage stellen.
  • Rechtliche Konsequenzen: Sie können abgemahnt oder in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden, die mit Bussen oder anderen Massnahmen verbunden sein können.
  • Probleme mit der Handelsregistereintragung: Für im Handelsregister eingetragene Firmen ist die Angabe eines Domizils in der Schweiz zwingend erforderlich.

Der Weg zu einer sicheren Lösung

Um Ihre private Adresse zu schützen und gleichzeitig die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ist die Anmietung einer Geschäftsadresse eine ideale Lösung. Ein seriöser Anbieter wie adresse-mieten.ch stellt Ihnen eine offizielle und ladungsfähige Adresse zur Verfügung, die Sie in Ihrem Impressum nutzen können. Ihre Post wird dort entgegengenommen und gemäss Ihren Wünschen an Sie weitergeleitet.

Fazit

Die Angabe einer ladungsfähigen Adresse im Impressum ist auch in der Schweiz Pflicht. Sie dient der rechtlichen Absicherung, schafft Vertrauen und schützt vor juristischen Problemen. Das Mieten einer Geschäftsadresse ist der sicherste und einfachste Weg, dieser Pflicht nachzukommen, ohne Ihre Privatsphäre preiszugeben.